Antwort
Ich empfehle einen Blick in die Verfassungen der DDR.
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik – Wikipedia
1949Artikel 1
„(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden. […]
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.“
Artikel 2
„(1) Die Farben der Deutschen Demokratischen Republik sind Schwarz-Rot-Gold. Die Hauptstadt der Republik ist Berlin.“1968
Artikel 1
„(1) Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen. Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin. […]“1974
Artikel 1
„(1) Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin. […]“
Spätestens seit 1973 hatte die DDR den Alleinvertretungsanspruch aufgegeben und vertrat die Drei-Staaten-Theorie ( BRD, DDR und Westberlin).
In den 50er und frühen 60er Jahren war das noch anders, man sah sich als der Vorbote eines vereinten sozialistischen Deutschland.