Antwort
Das jobcenter hat dir wahrscheinlich ein Darlehen in Form eines Überbrückungsgeld o.ä. gewährt, und seinen Anspruch auf Rückzahlung direkt an das Bafög Amt gerichtet. Nach Rückzahlung dürfte der Fall abgeschlossen sein und nur durch ein neues Darlehen zu ersetzen sein. Die Genehmigung halte ich für ausgeschlossen, aber versuchen kannst Du es ja mal. Sowohl bei der Bafög Stelle wie auch beim JC, mehr als nein sagen können die nicht