Antwort
Mit einem Auge benötigt man ein augenärztliches Gutachten und kann dann den Führerschein machen. Verliert ein Führerscheininhaber die Sehkraft auf einem Auge darf er nach einer Gewöhnungsphase von 12 Monaten wieder fahren. Soweit ich weiß, benötigt man auch in dem Fall ein augenärztliches Gutachten. Ich kann das nicht belegen,aber so habe ich es mal gehört. Außerdem kenne ich persönlich Leute die mit einem Auge Autofahren dürfen.