Antwort
Schau mal hier:
Erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeit
Für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis erforderlich. Eine Bewachung übt derjenige aus, der gewerbsmäßig zum Schutz des Eigentums oder Lebens einer fremden Person vor Eingriffen Dritter tätig wird.
Die Stundensätze sind unterschiedlich, sicherlich auch abhängig von deinem Alter, deinen Berufserfahrungen, deinem Arbeitgeber, wen oder was du bewachen sollst usw..