In DE entspricht das halt dem Reglement der Fahrstreifenmarkierung , wo man durchgezogene Fahrstreifenlonien meist nicht überfahren darf .

Auch im deutschen Recht gibt es Sondreausnahmen , aber auf BAB will man es doch eher einfach halten .

Auf besonders stark oder komplexer frequentierten / organisierten Strecken kann links neben der gestrichelten Linie da auch noch zusätzlich eine durchgezogene Markierung laufen .

Dann darfst Du zwar von rechts auf die linke Spur , aber umgekehrt nicht vom Fahrstreifen nach links .

Oder Fahrschulwissen ... wer auf seinem eigenen Fahrstreifen eine durchgezogene Linie hat , darf diese selbst bei doppelter Markierung nicht überfahren , wenn die durchgezogene Linie links oder rechts zur Fahrzeugposition vor der dahinter gestrichelten Linie liegt .

Die durchgezogene statt gestrichelte Fahrstreifenbegrenzung auf der eigenen Spur ist dabei besonders wichtig . Du mußt aus Deinem Fahrzeug schauen , ob von Deinem Fahrstreifen betrachtet erst die durchgezogene , oder gestrichelte Linie der Fahrstreifenbegrenzung folgt .

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