Bei einerm Verwarngeld in Höhe von 5 - 55 € (und genau darum wird es sich in Deinem Fall handeln... lies mal genau was da steht), hat man mehrere Möglichkeiten:

  1. selbst bezahlen
  2. sich das Geld geben lassen und bezahlen
  3. den zahlen lassen, der das vergehen begangen hat
  4. den betreffenden Fahrer angeben, das hat keine Nachteile, der Betreffende bekommt dann selbst die Zahlungsaufforderung über das Verwarnungsgeld zugestellt und kann, wenn er will, sich dagegen zur Wehr setzen

Mit dem rechtzeitigen Eingang des Verwarnungsgeld ist der Fall erledigt und hat für niemanden weitere Konsequenzen.... egal wer die Ordnungswiedrigkeit begangen hat und wer letztendlich bezahlt hat.

Bei einem Bußgeld (Strafe höher als 55 €) wird zwingend der Täter ermittelt. Als Fahrzeughalter wird man befragt, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Alternativ kann man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, was widerum sehr leicht mit der Auflage ein Fahrtenbuch führen zu müssen endet (glaub mir, dass will wirklich niemand weil es absolut nervig ist).

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