Antwort
Was Du privat in Deiner Freizeit machst , interressiert den Arbeitgeber normalerweise relativ wenig . Es ist lediglich seine Pflicht , in der Schichtplanerstellung unbedingt eine unbedingte , zusammenhängende Freizeitgewährung von mindestens 11 Stunden einzuhalten .
Ausnahmen gibt es bzgl. zusammenhängender Ruhephasen nur in sehr wenigen Branchen .
was würdet ihr machen ???
Auch als Neuling in Probezeit würde ich (m)einen Arbeitgeber freundlich aber bestimmt auf die verpflichtende Einhaltung einer zusammenhängenden Mindestfreizeit von mindestens 11 Stunden hinweisen , wenn es nicht eine der Branchen mit gewissen Ausnahmen betrifft .