Aleikum selam wa rahmatullah,

Meines Wissens nach darfst du beten wann du willst, außer an zwei (drei) Zeiten.

Während des Sonnenaufgangs und -Untergangs und das aufgrund von folgebdem Hadith vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam):

  • „Die Zeit für Dhuhr beginnt, wenn die Sonne den Zenit passiert hat und der Schatten eines Mannes in der Länge seiner Höhe entspricht, bis die Zeit für 'Asr anbricht.
  • Die Zeit für 'Asr dauert an, bis die Sonne sich gelb färbt.
  • Die Zeit für Maghrib dauert an, bis die Abenddämmerung schwindet.
  • Die Zeit für ‘Ischa dauert bis Mitternacht an.
  • Die Zeit für Subh (Fajr) dauert bis zum Beginn der Vordämmerung, solange die Sonne noch nicht begonnen hat aufzugehen. Wenn der Sonnenaufgang beginnt, dann unterlasst das Gebet, denn sie geht zwischen den zwei Hörnern des Schaytan auf.“

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Folgender Hadith ist ebenfalls von Interesse:

Muslim (1373) überlieferte, dass 'Uqbah ibn 'Aamir al-Juhani sagte: „Dreimal hat uns der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verboten, zu beten oder unsere Toten zu begraben: wenn die Sonne klar zu steigen begonnen hat, bis sie vollständig aufgegangen ist, wenn sie mittags direkt über ihnen steht, bis sie ihren Zenit überschritten hat, und wenn die Sonne untergeht, bis sie vollständig untergegangen ist.“

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Dabei gibt es wohl manche Sunnah Gebete von besonderer Vorzüglichkeit.

Und Allah weiß es letztlich immer am besten.

Möge Allah deine Gebete annehmen und mit deiner Seele barmherzig sein.

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