Antwort
Ja, das ist üblich. Du bist der Geschädigte, also "Unfallbeteiligter" bzw. "Unfallgegner". Es soll sicherlich ein Protokoll erstellt werden, in dem die Schäden genau dokumentiert, also beschrieben, werden müssen und sofern einschätzbar, auch die Schadenshöhe angegeben wird.