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Antwort
Zunächst mal ist die Leasingrate nicht geschlechterabhängig. Egal ob Mann oder Frau ist die Leasingrate abhängig von Fahrzeugpreis, Dauer des Leasingvertrag und zugrunde liegender Kilometerleistung.
Gewerbetreibende zahlen die gleiche Leasingrate an den Leasinggeber wie andere natürliche Personen auch wenn man mal Sonderkonditionen ausser acht lässt.
Unterschiede ergeben sich nur bei der Unternehmensbesteuerung. Hier mindern die Leasingraten vollumfanglich den Unternehmensgewinn.