Antwort
Nein, eine Mitschuld bekommst du nicht. Allerdings kann die Versicherung des Gegners von dir einen Teil der Betrages zurückverlangen, wenn an deinem Fahrzeug Mängel vorhanden sind, welche den Unfall hätten verhindern oder vermindern können.
z.B. wenn deine Bremsen verschlissen sind und du trotz Vollbremsung den Unfall nicht verhindern konntest. Also wenn der Gegner dir die Vorfahrt geklaut hat und du in den rein gerauscht bist, weil die Bremsen defekt waren.
Allerdings kann ein Bußgeld auf dich zukommen, dass du mit abgelaufenen TÜV gefahren bist. Ich glaube, dass waren so um die 60 Euro, wenn ich mich nicht irre.