Du scheinst wohl in einer Leihfirma tätig zu sein . Die regulären Pflichtstunden hat Dir die Firma damit zunächst mal mit knapp 152 gemäß deren MTV vermutlich der Höhe nach korrekt ausgezahlt , wenn der TV eine Wochenarbeitszeit von 35 h vorsieht .

Allerdings hätte der Arbeitgeber für den Feiertag ( 25.12 ) dann nicht 7 Stunden von Deinem Arbeitszeitkonto abziehen dürfen .

Da aber auch der 24.12 bei Euch frei war , wäre hier noch zu klären , ob das ein betrieblicher Urlaubstag der Zeitfirma in sich war , oder ob nur der Kundenbetrieb dicht hatte , und die Zaffe Dir dann an diesem Tag einen Ersatzeinsatz hätte anbieten müssen .

Ein innerbetrieblicher Urlaubstag ( 24. ) kann über das Zeitkonto oder über den Erholungsurlaub abgegolten werden . Gab es an diesem Tag hingegen für Dich lediglich keinen Einsatz , obwohl die Zaffe offen hatte , so müßte sie Dir diesen Tag auf eigene Kosten ganz normal vergüten .

...zur Antwort