Bild 1 in Deiner Frage ist von der Positionierung der Ansicht her etwas verwirrend , denn als Linksabbieger-/in müßtest Du die Sperrfläche ( Zeichen 298 StVO ) dann ja links neben Dir haben , außer Du siehst Dich in Bild 1 in dem Auto vor dem Betrachter .

Sperrflächen ( Z 298 ) dürfen nicht Be- / und Überfahren werden , da sie nicht Teil des Fahrstreifens sind . ( in diesem Fall darf die Sperrfläche nur von der Tram befahren werden )

Kraftfahrzeuge haben dann zum Links-Abbiegen jeweils innerhalb ihrer eigenen Fahrstreifenbegrenzungen zu warten , wenn vorangiger Gegenverkehr erst durchgelassen werden muß .

Im Bereich der Markierung dürfen keine KFZ die Markierung Be- / oder Überfahren , sondern nur die Tram .

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