Das Verhalten der Lehrerin ist nicht nur pädagogisch zweifelhaft, sondern verstößt auch gegen seine dienstliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Die Schüler haben das Recht, dass ihnen respektvoll gegenübergetreten wird und sie nicht bloßgestellt werden. Die Note eines Schülers darf deshalb nicht öffentlich bekannt gegeben werden. 

Wenn du und deine Freundin dieselbe Anzahl der Punkte habt, wieviel Punkte von wieviel Punkten hast du? Du kannst es dann ausrechnen.

https://www.lehrerfreund.de/notenschluesselrechner/form-punkte-noten-linear

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