Antwort
Das mal im Zusammenhang:
Mit der Eheschließung haben die Eheleute einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und sie tragen füreinander Verantwortung. Die Rechtsprechung versteht darunter, dass beide voneinander Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand und häusliche Gemeinschaft verlangen können.
und ja, das bekommen wir heute noch hin.