Antwort
Das ist keine Empfindung, sondern Verfassungsrechtlich so gedeckt.
Jeder Mensch hat die Gleichen Rechte und Pflichten und das ist gut so.
Ver anderen schadet, kann in diesen Rechten eingeschränkt werden, indem er inhaftiert wird. Die Unterbringung muss aber den Menschenrechten entsprechen. Folter und Todesstrafe sind selbstverständlich verboten.
LG