Gilt das in Hessen als Täuschungsversuch?
Also an unserer Schule für Fachabitur müssen wir nach jeder Klausur die Wörter Zählen. Ich habe das bei der letzten Klausur einfach hochgerechnet (1 Seite durchgezählt und mit der Anzahl an vollgeschriebenen Seiten multipliziert), weil nicht mehr genug Zeit war.
Mir ist jetzt jedoch aufgefallen, dass ich mich völlig verrechnet habe (habe statt mit 150 Wörtern mit 250 Wörtern multipliziert) Das war wirklich keine Absicht.
Kann die Klausur deshalb mit 0 Punkten bewertet werden?
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