Antwort
Das ist ja kein Rechtsanspruch sondern nur ein Angebot. Und der Kunde hat Interesse an dem Angebot. Und dann muss man schauen ob das Angebot auch erfüllt werden kann.
Wenn man einen normalen Kaufvertrag abschließt ist das ja auch ein wenig umständlicher als man gemeinhin denkt.
In Summe muss der Supermarkt aber kein Geld auszahlen. Ich würde das prinzipiell auch gar nicht machen wollen weil im Supermarkt das Geld nicht geprüft wird. Wenn man Geld am Bankautomaten zieht, dann ist das grundsätzlich auf Echtheit überprüft.