Frage
Wenn für Deine Wohnung die gesetzlich übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt , schreibst Du :
Hiermit kündige ich meine Wohnung fristgerecht zum 31.05.2022 .
Dann noch darauf achten , daß das schriftliche Kündigungsschreiben im Optimalfall noch bis Ende Februar den Vermieter tatsächlich erreicht .