Genanntes Gerät ist KEIN CB-Funkgerät sondern ein altes Betriebsfunkgerät.
Querverweis u.a. auf: https://www.radiomuseum.org/r/motorola_sprechfunkgeraet_cd_100_uhf.html
Soweit das Gerät überhaupt noch betriebsfähig ist:
. darf es - wenn noch die Originalfrequenzquartze im Frequenzbereich des Betriebsfunkbereichs drin sind - NUR mit entsprechender Genehmigung (Einzelzuweisung für Betriebsfunkfrequenzen) betrieben werden
. darf es nach einem frequenztechnischen Umbau auf Amateurfunkfrequenzen NUR mit einer Amateurfunklizenz (nach vorangegangener fachlicher Prüfung) betrieben werden.
Für beide Genehmigungen ist in Deutschland die Bundesnetzagentur (BnetzA) zuständig.
Stromversorgung: Querverweis auf
https://hbaar.com/Homepage/?Funktechnik:Analogfunk:Betriebsfunk_VHF%2FUHF:Motorola_CD100
Ich selbst gebe KEINE Garantie auf die Richtigkeit der zweitgenannten Webseite.