Antwort
Für den freien Fall gilt
Weiter gilt für die Geschwindigkeit einer gleichförmig beschleunigten Bewegung
(2) in (1) und "s" gleich der Fallhöhe "h" und die Beschleunigung in (2) auf "g" setzen dann gilt für die Höhe aus der ein frei fallender Gegenstand gefallen sein muss, wenn er mit der Geschwindigkeit "v" am Boden aufkommt:
Beim Einsetzen noch die Einheiten beachten und daher km/h in m/s umrechnen nicht vergessen