Da in DE und AUT die selben Fahrzeug-Typenklassifizierungen und Zulassungsbedingungen nach EU-Recht gelten , wäre es in beiden Staaten eigentlich nur "Kommissar Zufall" .
In DE gelten die 25 KM/h @ max. 600 Watt dann aber nur für Roller MIT Sitzgelegenheit ; und ansonsten max. 20 KM/h @ max. 350 Watt . DAS dürfte in AUT gemäß EU - Typisierung damit auch nicht ( mehr ) anders sein .
Ich sehe an Deinem Roller kein adäquates Feld zur Anbringung des jährlichen Versicherungskennzeichens ( Klebevariante ) ; DAS sieht bei uns in DE da durchaus dann doch schon anders aus für die sogenannten "Elektro-Kleinstfahrzeuge"
Sind solche Scooter bei Euch in AUT tatsächlich vollkommen pflichtversicherungsfrei ?
Ansonsten damit dann halt das "übliche" Risiko , wenn Eure Polizei nicht auch regional mal bestimmte "Sicherheitsschwerpunkte" für bestimmte Kontrollaktionen tageweise intern setzt .