Wie wär’s mal bei Wikipedia nachzuschauen oder „Kreiselwespe“ in einer Suchmaschine einzugeben???

§39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbietet es allgemein, wild lebende Tiere ohne Grund zu töten. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

§1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) meint ähnliches: “... Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”

Beide Gesetze beziehen sich natürlich auch auf die Wespen.

Hält man sich nicht an diese Gesetze, wird man bestraft und erhält ein Bußgeld!!!

Darüber hinaus gibt es noch den Artenschutz nach der Bundesartenschutzverordnung. Hier ist der besondere Schutz bestimmter Arten gemeint. Bei den Hautflüglern (Hymenoptera) betrifft dies u.a. alle Arten der Bienen, Hummeln, Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen. In Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung werden diese besonders geschützten Arten aufgelistet. Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, besonders geschützte Arten zu töten.

Hält man sich nicht daran, wird man bestraft und erhält ein Bußgeld!!!

...zur Antwort