Klares Ja oder Nein gibts da nicht.

Grundsätzlich darf die landwirtschaft sonntags „nicht aufschiebbare tätigkeiten“ ausführen.

Es ist jetzt nur die frage ob und wann güllefahren  am sonntag sein muss und nicht genau so am montag gemacht werden kann.

Da unterscheiden sich naturgemäss die ansichten der beteiligten parteien.