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Antwort
Da keine von beiden Armeen sich rechtmäßig auf syrischem Territorium befand, überhaupt nichts. Die NATO als Bündniss ist auf das Völkerrecht verpflichtet und wenn sich zwei NATO-Mitglieder im Rahmen der Verletzung des Völkerrechtes gegenseitig angehen, ist das kein casus foederis.
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und die Aktionen von USA und Türkei waren beide agressiv und völkerrechtswidrig, in diesem Fall besteht laut Bündnisstatuten keine Beistandspflicht.