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Antwort
Die Lehrerin darf es nicht da es außerhalb des Schulgeländes war also hatte sie da auch keine Aufsichtspflicht. Die Schülerin soll zum Rektor gehen und es es klären. Lehrer haben erst die Aufsicht wenn die Schüler auf dem Schulgelände sind sonst nicht. Und minderjährig hin oder her es ist jedem selbst überlassen wann er mit dem Rauchen anfängt etc