Frage
Antwort
Was Du gemacht hast, ist Urheberrechtsverletzung, bereits der Versuch stellt eine Straftat dar wegen der Du als Jugendlicher mit Sozialstunden rechnen kannst falls Dir der Versuch nachgewiesen wird.
Was die Frau gemacht hat, ist ein Erpressungsversuch und ebenfalls eine Straftat und deutlich schwerer als Urheberrechtsverletzung.
Sag ihr, wenn sie dich anzeigen will, wirst Du sie wegen Erpressung anzeigen. Damit dürfte Ruhe sein.
Lass in Zukunft die Finger von solchen krummen Geschäften, dann handelst Du dir auch keinen Ärger ein.