Antwort
Worauf willst Du hinaus? Es darf an einen Auto keine abstehenden oder losen Teile geben. Der Unfallschaden gehört wenigstens halbwegs vernünftig repariert und alle losen Teile müssen befestigt werden sonst darfst du wegen der Verletzungsgefahr überhaupt nicht mit dem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Was genehmigte Tieferlegung, Spurverbreiterung oder Änderung der Rad- Reifenkombinationen angeht, siehe Antwort DerBayer80