Können sich Reichsbürger (theoretisch) auf das internationale Völkerrecht beziehen?
In vielen Selbstverwaltungszonen der Reichsbürger, beispielsweise der Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (Peter Fitzek I) oder das Königreich Germanitien, gibt es Warnschilder, die die Behörden der BRD warnen, falls sie die Grenzen der Zone übertreten, werden sie gegen das internationale Völkerrecht verstoßen und angeklagt. Ist diese Methode nun überhaupt anwendbar und was bräuchte eine Selbstverwaltungszone um von der UN anerkannt zu werden?
(Bilder durch den Support entfernt)
Geschichte,
Deutschland,
Recht,
Gesellschaft,
Völkerrecht