Nein, ein Girokonto zu haben ist ein Persönlichkeitsrecht ohne Mindestalter oder Altersbegrenzung. Banken dürfen sich ihre Kunden aussuchen, können daher ggf auch die Einverständniserklärung der Eltern verlangen, Sparkassen sind dagegen Körperschaften des öffentlichen Rechts und müssen jeder Person ein (Giro-) Konto gewähren die noch keines hat. Außerdem dürfen sie gegenüber Jugendlichen keine Kontoführungsgebühren berechnen. Der Zugriff kann selbstverständlich auf Antrag des Kontoinhabers online erfolgen