Antwort
Du willst auf den wirksamen Ausschluss der Gewährleistung hinaus. Um das wasserfest zu erreichen must Du ein paar Regeln beachten.
- Der Ausschuss der Gewährleistung muss im schriftlichen Vertrag stehen und begründet werden.
- Als Schrott oder Bastlerfahrzeug darf nur verkauft werden, was dem Zustand auch wirklich entspricht.
- Auf keinen Fall darf "fahrbereit" oder ähnliches im Kaufvertrag stehen
Schreibe in den Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug mit diversen Mängeln, nicht fahrbereit, unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Ist das Fahrzeug dennoch fahrbereit, solltest Du das ändern, indem du zb die Sicherung für die Benzinpumpe heraus nimmst und auf den Fahrersitz legst, dann kann der Käufer damit machen was er will, ohne Gewährleistung verlangen zu können.