Antwort
Ja die Polizei hat recht. Wie willst du das jetzt noch nachweisen? Hier muß denke ich eher ein Anwalt tätig werden. Evtl. muß auch gegen die Polizei ermittelt werden, wenn man der Polizei Nachlässigkeit oder sonstwas vorwerfen kann.
Und das ist auch eine privatrechtliche Sache, sich den Schaden ersetzen zu lassen. Die Polizei ermittelt nur bei Straftaten.