Frage
Antwort
Das man die meisten nicht bestraft hat ist richtig. Hängt aber auch damit zu sammen, dass man ihnen nicht nachweisen konnte, dass sie gegen (in der DDR) geltendes Recht verstoßen hätten.
Die Tätigkeit der Stasi ist nach BRD-Maßstäben natürlich verbrecherisch gewesen, nach DDR-Maßstäben aber nur bedingt und man konnte schwerlich Leute nach Bundesdeutschem Recht verurteilen, die nach diesem Zwar Straftaten begangen hatten, welche aber außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesrechts lagen.