Da gibt es klare Gerichtsurteile zu. Grundsätzlich ist das Halten von Ziervögel wie Wellensittichen in Außenvolieren gestattet. Das gehört zur normalen Grundstücksnutzung. ABER: Vögel sind laut. Das ist naturgegeben und lässt sich nicht abstellen. Ihr müsst also dafür sorgen, dass die Vögel morgens, zur Mittagsruhe und Abends den Schnabel halten. Das ist auch was etliche Gerichte schon entscheiden haben. Euer Nachbar muss sich nicht 12 Stunden am Tag beschallen lassen, denn auch er hat ein Recht sein Grundstück ohne Störungen nutzen zu können. Entsprechende Urteile kannst du leicht selbst recherchieren. Es gilt also: Machen könnt ihr was ihr wollt, aber ihr müsst mit einer Klage rechnen. Zudem 5-6 Vögel auch wohl das absolute Maximum sein werden, was Gerichte bei Außenvolieren als haushaltsüblich ansehen. Einen halben Zoo wird kein Richter rechtfertigen können. Also einfach etwas Rücksicht nehmen. Wellensittiche können echt laut werden, wenn sie ihre Phasen haben. Und draußen hören sie andere Vögel, denen sie dann auch zurufen. Da wird es dann besonders laut. In der Wohnung wären nach meinem Wissen nun 4 Wellensittiche das absolute Maximum. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an und auch hier muss man sich an Ruhezeiten halten. Man ist ja nicht alleine auf diesem Planeten.

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