Ich bekam diese Meldung auch mal , als ich mir etwas online aus China bestellen wollte .

Die Anbieterseite kannte da keine Umlaute , und zudem kab es grundlegend da teils noch Probleme mit bestimmten Zahlungsdienstleistern .

Es kann daher abseits nicht kommunizierter Grundlagenverabschiedungen von Kooperationen auch schon Probleme geben , wenn die Verkäuferseite nicht 1:1 diejenigen Schreibweisen in Deinen Personenangaben ( z.B. ue statt ü ) ermöglicht oder weiterleitet gemäß Deckung Deiner Eingaben beim Zahlungsdienstleister in sich .

Beispiliü vs. Beispieliue oder Beispiliu kann DA dann bereits für Probleme mit einem vermittelnden Zahlungsdienst führen .

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