Doppelname mit Adelstitel nach Hochzeit?
Aus reiner Interesse habe ich einmal eine Frage zum Namensrecht in Deutschland. Mich beschäftigt gerade folgende Situation:
Angenommen Herr von Sachsen würde Frau Müller heiraten. Frau Müller entscheidet sich nach der Hochzeit dafür einen Doppelnamen anzunehmen. Ist das möglich bzw. wie wäre dann die korrekte Namensgebung? Frau Müller von Sachsen oder Frau von Sachsen-Müller, ...?
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