Wie sind Sie denn krankenversichert? Ich nehme mal an, gesetzlich (Ausbildung)?

In diesem Fall brauchen Sie sich keine Sorgen um eine womögliche Rechnung zu machen, denn die zahlt dann die KK (ist das Ziehen medizinisch notwendig), wie mehrfach hier bereits gesagt.

Mich wundert jedoch etwas, dass das Ihr Zahnarzt anscheinend so einfach macht. Bei zwei meiner Kinder machte das grundsätzlich ein Kieferorthopäde, zu dem vom ZA überwiesen wurde.

...Und was die angebliche "Rechnung" sein soll, würde ich selbst vorher beim Zahnarzt nochmal klären. Ich vermute, wie die anderen, dass anzunehmend evtl. Röntgenbilder, o.ä. damit gemeint waren, und Sie sich u.U. verhörten.

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