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Antwort
Es ist nicht verboten als Frau oberkörperfrei herzumlaufen. Kein Gesetz verbietet das und Männer dürfen es schließlich auch. Erregung öffentlichen Ärgernisses kann dir wohl auch nicht vorgeworfen werden. Vor Gericht würdest du wahrscheinlich gewinnen, da Gleichberechtigung hoch wiegt.
Und bezüglich untenrum: Aus Versehen darf das natürlich passieren.