Nach einer polizeilichen Strafanzeige kann die Staatsanwaltschaft Namen, Adresse und ggf seine neue Anschrift herausfinden, falls der Beschuldigte zwischenzeitlich innerhalb Deutschlands verzogen ist.

Du kannst und must nicht beweisen ob die Ware versandt wurde oder ob sie unterwegs untergegangen ist. Du kannst den Verkäufer nur in Verzug setzen, solange bei dir noch nichts angekommen ist. Das sollte man unter Gewährung einer angemessenen Frist bereits machen bevor man eine Strafanzeige macht. Dazu schreibst Du ihm auf dem bisherigen Kommunikationsweg, idealerweise falls bekannt, per Einwurf Einschreiben an seine Postadresse, das er die Ware nunmehr innerhalb der nächsten fünf Werktage an einen Versanträger übergibt und dir zustellen lässt. Damit ist der Verkäufer in der Pflicht, dafür zu sorgen das du die Ware bekommst. Falls die Ware vorher bereits versandt wurde, ist das allein seine Sache. Du hast dann nur noch die Möglichkeit, entweder Ware zu verlangen oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Im Falle eines Rücktritt unter einräumen einer angemessenen Nachfrist, muss er dir den Betrag zurückzahlen.

Erst wenn das alles fruchtlos erfolgt ist, kann eine betrügerische Absicht unterstellt werden und erst dann kannst du ihn anzeigen.

Wichtig noch zu wissen ;

Eine Strafanzeige bringt dir dein Geld nicht zurück. Dadurch wird lediglich ein Strafverfahren in Gang gesetzt. Die Erfüllung deiner Rechte lassen sich nur zivilrechtlich durchsetzen. Dazu muss ggf ein gerichtliches Mahnverfahren durch dich oder deinen Anwalt angestrengt werden.

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