a. Das genannte BW-Funkgerät beinhaltet 6 schaltbare Kanäle (abhängig vom benutzten Frequenzquarz) im Frequenzbereich rd. 46-57 Mhz.

Mehr techn. Daten problemlos mit der Google-Suche des Gerätetyps und auch auf Wikipedia ersichtlich.

Nur im Bereich 50 Mhz ist der sog. 6m Amateurfunkverkehr MIT entspr. Lizenz zugelassen.

OHNE Amateurfunklizenz darf das Gerät zumindest sendeseitig überhaupt nicht genutzt werden.

Pers. Empfehlung (auch als lizensierter Funkamateur) von jeglichem Sendebetrieb unterhalb 50 Mhz abzusehen.

Hier befinden sich "gewisse Funkdienste" welche ÄUSSERST ALLERGISCH darauf reagieren und entspr. "Schwarzfunker" in Rekordzeit peiltechnisch ausfindig machen können.

b. per Airsoft mit der Truppe kommunizieren: Dafür bleiben nur folgende lizenz-und gebührenfreie Frequenzbereiche übrig:

. PMR-Geräte (446 Mhz Bereich)

. CB-Funk (27 Mhz Bereich)

. SRD bzw. LPD (433 Mhz Bereich)

Für alle vorgen. Bereiche dürfen AUSNAHMSLOS NUR dafür jeweils zugelassene Geräte (u.a. CE-Kennzeichen) genutzt werden. Dem Gerät müssen auch entspr. Kopien von z.B. Musterzulassung, der CE-Konformitätserklärung usw. beiliegen.

Eine bautechnische Änderung wie z.B. selbst extra Anschlüsse für ext. Antennen zu montieren, Manipulation zur Erhöhung der Sendeleistung usw. lässt die jeweilige Betriebszulassung SOFORT erlöschen.

c. Vorbeugender Abschlußhinweis: Bitte nicht evtl. auf die "glorreiche" Idee kommen, "schnell eine Amateurfunklizenz" machen zu wollen, um anschließend den gen. 6m Amateurfunkbereich mit dem BW-Funkgerät für die "Truppenkommunikation" vermeintlich legal zu nutzen:

Derartiger "Truppenfunkverkehr" ist ausnahmslos AUF ALLEN Amateurfunkfrequenzen weltweit untersagt. Was auch für Inhaber von Amateurfunklizenzen gilt.

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