Muss jetzt eine Bekannte vor Gericht um was geht es hier?
Was muss unsere Bekannte nun tun??
Sehr geehrte Frau XY,
gegen Sie wurde am 18.02.2025 gemäß § 397 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) das Strafverfahren wegen des Verdachts auf vorsätzlicher Verkürzung von Einkommen- steuer 2020 bis 2022 sowie Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 2020 bis 2022 eingeleitet.
Dem Vorwurf liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Sie gaben die Einkommensteuererklärungen 2020 bis 2022 zusammen mit Ihrem Ehemann wie folgt beim zuständigen Finanzamt Ludwigsburg ab:
Einkommensteuer 2020 am 13.07.2021
Einkommensteuer 2021 am 18.11.2022
Einkommensteuer 2022 am 05.11.2023.
Darin erklärten Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie eine Rente aus der xxxx. Die erstmaligen Einkommensteuerbescheide wurden vom Finanzamt Ludwigsburg wie folgt erlassen:
Einkommensteuer 2020 am 10.09.2021
Einkommensteuer 2021 am 14.04.2023
Einkommensteuer 2022 am 12.02.2024.