Antwort
Das ist nach meinem Kenntnisstand mittlerweile gesetzliche Pflicht des Wasserversorgers. Wir bekommen zumindest mit der Jahresrechnung stets auch den letzten Analysebefund mittgeteilt.
Geregelt in TrinkwV § 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten (wenn ich das richtig verstehe)