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Antwort
Selbstverständlcih darf sie das, es gibt schließlich kein gültiges Gesetz, dass das verbieten würde. Allenfalls könnte sie sich solche Vorstellungen einbilden, aber das ist dann ihr persönliches Problem und hat mit "dürfen" nichts mehr zu tun. Für dürfen ist einzig das Bürgerliche Gesetzbuch relevant und das kennt keine religiösen Kategorien.