aber was heißt dieses angerechnet eigentlich? 

Zutreffender könnte man hier auch mindernd auf- / oder gegengerechnet sagen gegenüber der SGB II - Transferleistung .

Gegenüber ALG II sind Kindergeld und Elterngeld sogenannte Vorrangsleistungen , welche bei dafür erfüllten Voraussetzungen vorrangig zum ALG II zu beantragen sind . Damit wird im Endeffekt aber nur der Geldfluß auf mehrere Töpfe verteilt .

man bekommt das geld weniger plus nochmal einen % anteil weniger 

In Deinem Rechenbeispiel wird dann lediglich der Leistungsanteil von ALG II um die Teilbeträge von Kindergeld und Elterngeld gekürzt , womit Ihr unterm Strich nicht mehr hättet als ohne diese Vorangsleistungen . Nur das Jobcenter muß dann halt einen entsprechend geringeren Anteil zahlen .

Beim Elterngeld gibt es allerdings eine etwaige Besonderheit :

Wenn man unmittelbar vor dem Antrag auf Elterngeld bereits 12 Monate lang einer Erwerbstätigkeit nachging und das EG damit aus dem vormaligen Einkommen berechnet wurde , so kann man dann auch entsprechende Freibeträge für Erwerbseinkommen beim Elterngeld geltend machen gegenüber dem Jobcenter .

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