Antwort
Ich stimme mangels Option hier mal nicht mit ab , aber ich steige mal ab folgender Teilfrage zur Entscheidungshilfe mit ein :
oder ist das Ausnutzung? Es sind 7 Std. probearbeiten
Wenn der Arbeitgeber von Dir nach einer kurzen Betriebseinweisung von Dir weitestgehend selbsständige und zupackende Arbeitsausübung verlangt , so steht Dir für diesen Part des Probetages auch anteilig die betriebsübliche Arbeitsentlohnung zu .
Wenn Dir der Arbeitgeber diese anteilige Entlohnung vorab dann auch zusagt , so kannst Du es nach bestem Wissen und körperlichem Können durchaus mal versuchen .
Entscheiden mußt Du allerdings selber , aber für 10 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde ( Betriebliche Einweisung rechnen wir da zeitlich mal raus ) , wäre es den Versuch m.E. auch wert .