Antwort
Nein, in einem Wohnmobil darfst du dich auf öffentlichem Gelände nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit aufhalten. Streng genommen darfst Du in einem Wohnmobil auf öffentlichem Gelände nicht mal übernachten.
Du darfst nur auf einem Wohnmobilstellplatz übernachten oder längere Zeit wohnen.