Antwort
Religionsfreiheit ist Verfassungsrecht, doch auch die Körperliche Unversehrtheit ist Verfassungsrecht.
Es sollten alle Genital-OPs verboten werden, bis die Person 18 Jahre alt ist. Dann darf sie selbst entscheiden. Es kann nicht sein, dass Babys von den Eltern verstümmelt werden, nur wegen Religionen.
LG