Antwort
Hallöchen,
dafür gibt es die Versetzungsverordnung des Landes. Diese sagt folgendes aus:
§ 4 (2) sagt,, dass zwei Fünfen durch zwei dreien in gleichrrangigen Fächern ausgeglichen werden können. Somit müsstest du, wenn du die entsprechenden dreien hast versetzt werden können.
Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Verordnungen/Versetzungsverordnung.pdf
Ich wünsche dir viel Glück und versuch möglichst keine weitere 5 zu bekommen, dann ist eine Versetzung nämlich nciht mehr möglich
Grüße