Antwort
Eigentlich die zwei Drittel Mehrheit aber bestimmte Dinge der Verfassung können überhaupt gar nicht geändert werden. Ich meine da gibt's sogenannte ewigkeitsartikel. Artikel 79 Absatz 3 ist das glaube ich.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html