Bei uns in der Siedliung gab es ( vor Jahrzehnten ) auch mal einen unbeschrankten Bahnübergang mit einzig rotem Blinklicht in einem "Andreaskreuz" ( DE )

Da bedeutete das Warnlicht entweder bei rechtzeitiger Kenntnisnahme nicht un den Gleisbereich einzufahren , oder im Zweifelsfall den GB unbedingt zu beräumen .

Bei uns war das allerdings eine Bergbau-Bahn , und in etwa 1-2 Minuten Beräumungszeit hatte man da maximal .

Solche Bahnübergänge gibt es vereinzelt sogar immer noch auf ganz untergeordneten Nebenstrecken für Feld- / und Wirtschaftswege in DE . Relativ spät kamen da zur Sicherungssteigerung erst sogenennte "Verzögerungsschwellen" in Form von Hügeln / Fahrschwellen quer zur Fahrbahn . ( zudem fuhren die Güterzüge da recht langsam )

In AUT 2021 musst Du dazu besser mal in deren aktuell gültige Verkersvorschriftenfibeln schauen .

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